Naturwerkstein Rekonstruktion
Rekonstruktion
meint die möglichst genaue Rückführung eines Objektes in einen bekannten Zustand und wird gekennzeichnet durch die Einführung von Materialien (alten oder neuen) in die Substanz. Dieses darf weder mit einer Neuschöpfung noch mit einer hypothetischen Rekonstruktion verwechselt werden, die beide nicht Gegenstand dieser Charta sind.
(Charta von Burra)
Die Arbeiten am Denkmal oder an Erhaltenswertem unterliegen strengen Auflagen und denkmalpflegerischen Grundsätzen, die in den verschiedenen fachbezogenen Denkmalpflege Charten, wobei die von Venedig aus dem Jahre 1964 wohl allgemein bekannt ist, verschriftlich sind. Die internationalen Grundsätze und Richtlinien der Denkmalpflege wurden 2012 in der MONUMENTA I veröffentlicht.