Naturwerkstein Konservierung / Restaurierung
Konservierung
meint die Erhaltung der Substanz in ihrem bestehenden Zustand und das Verzögern des weiteren Verfalls.
Restaurierung
meint die Rückführung der BESTEHENDEN Substanz eines Objektes in einen bekannten, früheren Zustand durch das Entfernen von Anlagerungen oder durch erneute Zusammenfügung der Komponenten ohne die Einführung neuen Materials.
(Charta von Burra)
Die Arbeiten am Denkmal oder an Erhaltenswertem unterliegen strengen Auflagen und denkmalpflegerischen Grundsätzen, die in den verschiedenen fachbezogenen Denkmalpflege Charten, wobei die von Venedig aus dem Jahre 1964 wohl allgemein bekannt ist, verschriftlich sind. Die internationalen Grundsätze und Richtlinien der Denkmalpflege wurden 2012 in der MONUMENTA I veröffentlicht.